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Zunahme der Koi-Herpesvirus-Nachweise in Niedersachsen
Koi-Herpesvirusinfektionen (KHV), auch als Koi-Seuche oder Koi Herpes Disease (KHD) bezeichnet, spielen seit 1998 bei der Haltung von Koi-Karpfen eine wichtige Rolle. Erstmals wurde das Koi-Herpesvirus 1998 in Israel nachgewiesen. Seitdem konnte eine weltweite Verbreitung beobachtet werden. Der Erreger wurde im Jahr 2000 von Ron Hedrick an der Davis-Universität in Kalifornien, USA als Herpesvirus beschrieben. Es ist noch nicht bekannt, ob dieses Virus mit dem Herpesvirus cyprini, das bereits 1990 in Japan beschrieben wurde, identisch ist.
KHV-Infektionen können je nach Wassertemperatur und in Abhängigkeit weiterer Umweltbedingungen, die auf die Immunabwehr einwirken, zu großen Verlusten in Koi-Karpfenbeständen führen. In Israel wurde beobachtet, dass dieses Virus sich nicht nur auf Koi-Karpfen beschränkt, sondern auch Nutzkarpfen infizieren kann.
Die Task-Force Veterinärwesen, Fachbereich Fischseuchenbekämpfung, kann aus den Jahren 2000 und 2001 über jeweils einen KHV-Nachweis berichten. Im ersten Halbjahr 2003 wurden bereits fünf Fälle bestätigt. Weitere fünf Nachweise in Niedersachsen erfolgten über die Tierärztliche Hochschule Hannover, Fachgebiet Fischkrankheiten und Fischhaltung. Deutschlandweit waren im Zeitraum vom 1. Januar 2003 - 30. Juni 2003 insgesamt 65 KHV-Infektionen bei Koi zu verzeichnen. In den Monaten Juli bis September gab es alleine in Niedersachsen 17 Neuinfektionen. Für das Jahr 2004 konnte im Bundesland Niedersachsen bis September sechs Fälle in Koi-Beständen bestätigt werden.
Das Koi-Herpesvirus wurde im Jahr 2003 auch in vier deutschen Nutzkarpfenbeständen nachgewiesen. In diesem Zusammenhang sei auf eine strikte seuchenhygienische Trennung von Nutzkarpfen- und Koibeständen hingewiesen. Seit Anfang November 2003 gibt es Meldungen, dass das Koi-Herpesvirus in japanischen Nutzkarpfenbeständen ausgebrochen ist. Es wurden in der Präfektur Ibaraki am Lake Kasumigaura hohe Verluste verzeichnet. Über 1000 t Karpfen sind bereits verendet!
Eine Expertengruppe der EU-Kommission hat sich im Jahr 2002 noch dagegen entschieden, die Koi-Seuche in die Liste II des Anhangs A der Richtlinie 91/67/EWG aufzunehmen. Die aktuelle Entwicklung hierzulande und die Tatsache, dass nunmehr auch Nutzkarpfenbestände betroffen sind, könnte diese Diskussion jedoch erneut anfachen.
Krankheitsverlauf
Akute KHV-Infektionen können zu hohen Verlusten führen. Nach Ausbruch erkranken und verenden die Tiere innerhalb weniger Tage. Die Inkubationszeit beträgt mindestens fünf bis sieben Tage. Im Temperaturbereich zwischen 18°C und 25°C werden die höchsten Verlustraten beobachtet. Bei Temperaturen von über 30°C und unter 4°C (in vitro Bedingungen) scheint das Koi-Herpesvirus nicht infektiös zu sein. Der Krankheitsverlauf wird aber auch durch weitere Umwelt- und Haltungsbedingungen (Wasserqualität, Besatzdichte, Stress) entscheidend beeinflusst. In den meisten Fällen wird das Virus durch Neuzugänge von Fischen in den Bestand verschleppt.
Das klinische Bild ist durch hochgradige Schleimhautablösung (siehe Abbildung 1), auch im Kiemengewebe, geprägt.
Die Haut der Fische ist rau (Sandpapiereffekt) und trocken. Im späteren Stadium kann sich eine Kiemennekrose (siehe Abbildung 2) entwickeln.
Die Fische sind apathisch, fressen nicht mehr und liegen teilweise regungslos auf dem Beckenboden (siehe Abbildung 3). Nach wenigen Tagen sterben sie. Je nach Umweltbedingungen und Krankheitsstadium können auch einige oder gar alle der genannten Symptome fehlen.
Die PCR zur Untersuchung auf Koi-Herpesvirus (Abbildung 4) wurde ebenso zum Nachweis von VHSV und IHNV (anzeigepflichtige Fischviren) im VI Hannover des LAVES etabliert und ergänzt ab August 2003 das

Untersuchungsspektrum der Fischvirologie. Diagnose Fischpathogene Viren werden üblicherweise mittels zellkultureller Untersuchungen nachgewiesen. Beim Koi-Herpesvirus ist diese Methode nur bedingt einsetzbar. Eine vermutlich hohe Spezifikation und Wandlungsfähigkeit des Erregers führt trotz Verwendung spezifischer Zelllinien zu falsch negativen Ergebnissen. Die PCR (Polymerase Kettenreaktion) besitzt eine größere Empfindlichkeit. Es werden dabei Bruchstücke des Virusgenoms molekularbiologisch nachgewiesen. Die Kombination dieser Untersuchung mit der klinischen Begutachtung lässt eine Aussage über ein mögliches Vorhandensein des Virus zu. Bei einem negativen Ergebnis bietet aber auch diese Methode keine 100%ige Sicherheit. Herpesviren sind in der Lage sich im Organismus zu "verstecken" und lassen sich dann unter Umständen auch mittels PCR nicht nachweisen. Vorbeugung Als wichtigste präventive Maßnahme gilt der Zukauf von Fischen aus gesunden Beständen. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) empfiehlt seinen Mitgliedern die Durchführung von Stichprobenuntersuchungen in importierten Koi-Populationen. Auch viele dem Verband nicht angeschlossene Koi-Händler lassen ihre Importe auf KHV untersuchen. Größere, wertvolle Tiere müssen für die Untersuchung nicht getötet werden. Eine durch den Tierarzt, unter Anästhesie des Fisches entnommene, reiskorngroße Menge Kiemenmaterial wird dazu zur PCR-Untersuchung ins Labor verbracht. Nach einer Infektion haben sowohl der Teich, als auch das Filtersystem geleert und ordnungsgemäß desinfiziert zu werden. Es ist zu empfehlen den Teich anschließend mindestens drei Monate ohne Fischpopulation zu belassen. Erst dann darf wieder mit einem Fischbesatz begonnen werden. Gegen das KHV sind zur Zeit keine geeigneten Impfstoffe auf dem Markt. Vom Zukauf sogenannter immunisierter Koi ("durchseucht") muss aus Sicht des LAVES, Task-Force Veterinärwesen, Fachbereich Fischseuchenbekämpfung vorerst abgeraten werden. Zur Durchseuchung werden Fische bereits im Jugendstadium mit dem Virus in Kontakt gebracht (Challenge). Überlebende Fische sollen dabei eine Immunität gegen das Virus entwickeln. Es liegen jedoch zur Zeit noch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, dass diese Fische nicht auch Carrier (Überträger) und Ausscheider werden. Es wird empfohlen, auf unnötigen Zukäufe zu verzichten. Die teichhygienischen Vorbeugemaßnahmen müssen optimiert werden. Wenn Fische erworben werden sollen, müssen diese aus gesicherten und untersuchten Herkünften stammen.
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